Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VI-PA-CO Industries GmbH
Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
1. Anwendung
- a.Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von VI-PA-CO Industries GmbH verbindlich. Sofern der Kunde nicht binnen 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung deren Inhalt widerspricht, kommt der Vertrag zu den dort genannten Bedingungen zustande, auch wenn diese aufgrund von Übermittlungs-, Verständigungs- oder Schreibfehlern von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen.
- b.Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Mengen- oder Größenangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte.
- c.Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie bei einem früher vom VI-PA-CO Industries GmbH bestätigten Auftrag in Bezug genommen wurden.
- d.Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nicht, es sei denn, dass sie von VI-PA-CO Industries GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Regelungen über den Fernabsatz im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern finden auf die Geschäftsbeziehung mit Unternehmern keine, auch nicht entsprechende Anwendung.
- e.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
2. Preise
- a.Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
- b.Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren, insb. für Material, Energie oder Personal um mehr als 5%, so ist jede Partei berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen.
- c.VI-PA-CO Industries GmbH ist bei neuen Aufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
3. Liefer- und Abnahmepflicht, höhere Gewalt
- a.Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden.
- b.Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens durch VI-PA-CO Industries GmbH nicht eingehalten, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
- c.Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10% sind zulässig.
- d.Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann VI-PA-CO Industries GmbH spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen.
- e.Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht, so ist VI-PA-CO Industries GmbH, unbeschadet sonstiger Rechte nicht an die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf gebunden.
- f.Ereignisse höherer Gewalt berechtigen VI-PA-CO Industries GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
- a.Sämtliche Zahlungen sind in € (EURO) ausschließlich an VI-PA-CO Industries GmbH zu leisten. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- b.Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet.
- c.Schecks oder Wechsel werden nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
- d.Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- e.Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, berechtigen VI-PA-CO Industries GmbH zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen.
5. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug
- a.Sofern nicht anders vereinbart, wählt VI-PA-CO Industries GmbH Verpackung, Versandart und Versandweg.
- b.Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über.
- c.Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
- d.Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist VI-PA-CO Industries GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
6. Eigentumsvorbehalt
- a.Die Lieferungen bleiben Eigentum von VI-PA-CO Industries GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher dem VI-PA-CO Industries GmbH gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.
- b.Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden gilt als unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB für VI-PA-CO Industries GmbH ausgeführt.
- c.Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem VI-PA-CO Industries GmbH gehörenden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB.
- d.Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet.
- e.Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des VI-PA-CO Industries GmbH die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen ab.
- f.Übersteigt der realisierbare Wert der für VI-PA-CO Industries GmbH bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist VI-PA-CO Industries GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.
- g.Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem VI-PA-CO Industries GmbH unverzüglich anzuzeigen.
- h.Falls VI-PA-CO Industries GmbH nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.
7. Mängelhaftung für Sachmängel
- a.Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder die Ausfallmuster.
- b.Wenn VI-PA-CO Industries GmbH den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung.
- c.Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. In beiden Fällen verjähren alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang.
- d.Bei begründeter Mängelrüge ist VI-PA-CO Industries GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet.
- e.Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.
- f.Verschleiß, Alterung oder Abnutzung in üblichem Umfang zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- a.VI-PA-CO Industries GmbH haftet für Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
- b.Unberührt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
- c.Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- d.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Entwürfe / Klischees / Unterlagen
- a.An Entwürfen, Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Dokumenten des VI-PA-CO Industries GmbH verbleibt diesem das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht.
- b.Sofern kein Auftrag zustande kommt, ist der Kunde verpflichtet, dem VI-PA-CO Industries GmbH alle ihm ausgehändigten Unterlagen zurückzugeben.
- c.Bei der Zurverfügungstellung von Vorlagen und Ideen stellt der Kunde VI-PA-CO Industries GmbH von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei.
- d.Die vom VI-PA-CO Industries GmbH angefertigten Entwürfe, Reinzeichnungen und Klischees bleiben dessen Eigentum.
- e.An eigenen Entwürfen des VI-PA-CO Industries GmbH erwirbt der Kunde nur dann Nutzungsrechte, wenn hierfür eine gesonderte Zahlung erfolgt.
10. Materialbeistellungen
- a.Werden Materialien vom Kunden geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig anzuliefern.
- b.Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
11. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
- a.Hat VI-PA-CO Industries GmbH nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden.
- b.Dem VI-PA-CO Industries GmbH überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt.
- c.Dem VI-PA-CO Industries GmbH stehen die Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an den von ihm gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen zu.
12. Lebensmittelechtheit und Recyclingstoffe
- a.Sofern ein Produkt für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden soll, ist die Eignung des Materials vorab vom Kunden in eigener Verantwortung zu prüfen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- a.Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes.
- b.Gerichtsstand ist nach Wahl der VI-PA-CO Industries GmbH ihr Firmensitz oder der Sitz des Kunden.
- c.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
VI-PA-CO Industries GmbH · Hansastraße 20 · 59557 Lippstadt